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Sehr geehrte Damen und Herren,

als Schulleitung sind Sie für die Nutzung des Internets in der Schule verantwortlich. Dieser Verantwortung nachzukommen ist nicht einfach, weil Rechtsverstöße, zum Beispiel gegen den Datenschutz und gegen das Verbot von Werbung an Schulen, oft gar nicht als solche realisiert werden.

Ihre SchülerInnen und Schüler zahlen mit ihren Daten

Vieles spielt sich derzeit in einer juristischen „Grauzone“ ab. Über die pädagogische Bedenklichkeit herrscht Einvernehmen. Zum Beispiel „zahlen“ bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken in der Schule Ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Daten. Die Werbewirtschaft und andere Akteure nutzen die Erfassung von sozio-demografischen Daten, Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen sowie eine Flut von Bildern der Schüler zur lebenslangen Adressierung mit Werbung.

Werbung wird nicht nur für Produkte und Dienstleistungen, sondern auch für weltanschauliche und politische Ideen gemacht. Nach dem Motto „Früh übt sich...“ ist der vormals pädagogisch geschützte Raum Schule ein perfektes Einfallstor, um Kinder und Jugendliche während der Unterrichtszeit konzentriert einer Konditionierung und Adressierung zu unterziehen.

Wenn Sie als Schulleitung die Nutzung von Sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen mit bestimmten von der Wirtschaft vorgegebenen Funktionen undifferenziert zulassen, ermöglichen Sie den Unternehmen den Zugriff auf Ihre Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit. Das kann nicht im Interesse der minderjährigen Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten sein.

Recht auf einen pädagogisch geschützten Raum Schule

Aufgrund der noch in Entwicklung befindlichen IT- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler haben diese ein Recht auf einen pädagogisch geschützten Raum Schule, damit sie nicht ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht verlieren - bevor sie überhaupt gelernt haben, wie sie dieses im Informationszeitalter kompetent wahrnehmen können. Was kann man hierfür tun?

Tausende Schulen vertrauen bereits auf TIME for kids, wenn es darum geht, das Schulnetzwerk unterrichtsadäquat zu managen, dieses vor Angriffen und Missbrauch von innen und außen zu schützen und nur die Internetseiten zugänglich zu machen, die in der Lernsituation pädagogisch gewünscht sind.

  • So können z.B. alle Sozialen Netzwerke ausgeschaltet, aber auch, wenn gewünscht, für einzelne Lerngruppen ganz oder teilweise geöffnet werden.
  • Zudem können alle Werbebanner ausgeschaltet werden. Die pädagogisch gewünschte Internetseite ist trotzdem voll zu sehen, jedoch ohne Werbung.

Hintergrundinformationen

Liebe Schulleitung,

bitte beauftragen Sie eine Lehrkraft im Kollegium, sich mit den aktuellen Fragen des Datenschutzes und der Internetwerbung an Schulen auseinanderzusetzen, um Sie und das Kollegium zu informieren. Das Magazin DIGITAL LERNEN ist Ihnen hierbei behilflich. Aus Sicht der Schule gibt Ihnen das Magazin einen aktuellen Überblick mit einer Vielzahl von Verweisen auf weiterführende Quellen:

» Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden: Deutsche Behörden verabschieden sich aus Sozialen Netzwerken – Facebook reagiert
» Datenschützer fordert Ende der automatischen Facebook-Gesichtserkennung – Update
» Ganz aktuell: „Fast jeder unter 30 ist Mitglied im Sozialen Netzwerk“
» Wer hat's aus der Cloud geklaut? Bundesregierung will Daten von Kindern und Jugendlichen besser schützen

Für Rückfragen und ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Marian Schroeder
Geschäftsführer

Ansprechpartner und verantwortlich für den E-Mail-Newsletter: TIME for kids Informationstechnologien GmbH

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Vertretungsberechtigte Person:

Marian Schroeder (Geschäftsführer)

Ist auch Verantwortlicher im Sinne von Paragraph 10 Abs. 3 des Mediendienste-Staatsvertrages

Ihre Gesprächspartner bei uns:

Marian Schroeder (Geschäftsführer)

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