| Schulfilter Plus - Lehrkräfte entscheiden, was Schüler im Internet sehen sollen |
Der Schulfilter Plus bietet seit Jahren einen wirksamen und verantwortungsvollen Kinder- und Jugendschutz im Internet. Neben vielen Funktionen für ein Bildungsinternet bietet der Schulfilter Plus mit seinem ganzheitlichen Jugendschutz-Paket den Schulen und Lehrkräften eine verantwortliche Unterstützung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht. Neben der Erfüllung aller Anforderungen der Jugendmedienschutzgesetze kann die Lehrkraft gewünschte Inhalte sofort zulassen oder unterrichtsstörende Inhalte über den Jugendmedienschutz hinaus sperren. Der Schulfilter Plus sperrt nicht nur entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte aus Deutschland, sondern entwicklungsbeeinträchtigende, jugendgefährdende und verbotene Inhalte aus dem In- und Ausland. |
Auch das Verbot von Werbung an Schulen kann mit einem Klick eingehalten werden. Das schafft umfassende Rechtssicherheit für Lehrkräfte und die Schulleitung.
Für Entscheidungsträger ist es wichtig zu wissen, dass ein durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkanntes Jugendschutzprogramm gemäß § 11 JMStV nur vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten deutscher Anbieter schützen soll. Durch die Anerkennung der Jugendschutzprogramme sollen die deutschen Anbieter privilegiert werden, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, die erst ab 18 Jahren zugelassen sind, jederzeit über das Internet verbreiten zu können. Die Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass die Jugendschutzprogramme ausreichend verbreitet sind, was seit Einführung des JMStV vor neun Jahren nicht realisiert ist. Der TIME for kids Schulfilter Plus ist jedoch viel mehr als nur ein Jugendschutzprogramm. |
Drei-Säulen-Modell des Kinder- und Jugendschutzes im Internet
Der Schulfilter Plus bietet Schulen eine ganzheitliche Lösung unter Berücksichtigung des Drei-Säulen-Modells des Kinder- und Jugendschutzes im Internet und bilden die Basis für das TIME for kids Jugendschutz-Paket.
- Pädagogischer Jugendschutz
- insbesondere Medienerziehung
- Technischer Jugendschutz
- insbesondere Jugendschutzfilter
- Gesetzlicher Jugendschutz
- insbesondere Jugendmedienschutzgesetze
Erfüllung des Jugendmedienschutz
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OwiG)
- Verbot von Werbung an Schulen
Das Nutzerprinzip
- Lehrkräfte entscheiden nach dem Nutzerprinzip, was Kinder und Jugendliche in welcher Situation sehen sollen
- Individuelle Schulkonfiguration nach Anforderungen des Lehrerkollegiums
- unterrichtsstörende Inhalte können sofort gesperrt werden
- gewünschte Inhalte können sofort zugelassen werden
- Cockpit für die Lehrkraft zur Nutzung im Unterricht
- Cockpit für Administratoren
Hochwertig und wirksam
- wirksames Suchmaschinen-Prinzip
- automatisches Analyseverfahren
- dynamisches Datenbanksystem
- über 14 Milliarden ausgewertete Inhalte
- tägliche Analyse von über 150.000 neuen Internetinhalten

