Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehungsvereinbarung der AGB

1.1 Einbeziehungsklausel gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)

(1) Alle Lieferungen, Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) und Angebote von TIME for kids Informationstechnologien GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH.
TIME for kids Informationstechnologien GmbH weist den Kunden auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin.

(2) Dem Kunden werden auf Verlangen die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH ausgehändigt. Sie können darüber hinaus online eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden unter www.time-for-kids.de.
 

1.2 Einbeziehungsklausel für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, also gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen

(1) Alle Lieferungen, Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) und Angebote von TIME for kids Informationstechnologien GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH. Diese Geschäftsbedingungen gelten, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen TIME for kids Informationstechnologien GmbH und dem Vertragspartner, in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf Verlangen stellt TIME for kids Informationstechnologien GmbH dem Vertragspartner ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Sie können darüber hinaus online unter www.time-for-kids.de eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
 

1.3 Regelung bei Kollision von AGB beider Vertragspartner

(1) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, sie kämen im konkreten Fall TIME for kids Informationstechnologien GmbH zugute oder TIME for kids Informationstechnologien GmbH erklärt sich ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden.

(2) Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Die AGB von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gelten auch dann, wenn TIME for kids Informationstechnologien GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen und Leistungen an den Kunden ausführt.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH

2.1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1.1 Zustandekommen des Vertrages

(1) Soweit nicht anders angegeben ist, sieht sich TIME for kids Informationstechnologien GmbH an die in seinen Angeboten angegebenen Produktspezifikationen, Leistungen und Preise für die Dauer von 30 Tagen, gerechnet ab dem Erstellungsdatum des Angebots, gebunden.

(2) Der Kunde ist an einen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden.

(3) Das Schweigen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH auf eine Anfrage oder einen Vertragsantrag des Kunden gilt nicht als Annahme. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung durch TIME for kids Informationstechnologien GmbH gegenüber dem Kunden oder durch die Annahme eines Angebots von TIME for kids Informationstechnologien GmbH durch den Kunden zustande.


2.1.2 Geltung der AGB von TIME for kids Informationstechnologien GmbH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gelten im Rahmen der mit dem Kunden abgeschlossenen Einbeziehungsvereinbarung, es sei denn, es wurden zu bestimmten Vertragspunkten abweichende Individualvereinbarungen getroffen.


2.1.3 Weitere Abreden vor oder nach Vertragsschluss

(1) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Vertragsantrages bzw. vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über Vertragsinhalte verhindert werden.

(2) Alle Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über geänderte bzw. ergänzte Vertragsinhalte verhindert werden. Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch bevollmächtigte Vertreter von TIME for kids Informationstechnologien GmbH erfolgen.

(3) Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von TIME for kids Informationstechnologien GmbH dar.


2.1.4 Beteiligung Dritter am Vertragsschluss

(1) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind Angaben in einem Kaufvertrag über Finanzierung (z. B. Leasing) lediglich Zahlungsbedingungen und berühren die Gültigkeit des zugrunde liegenden Vertrages, insbesondere eines Kaufvertrages, nicht.

(2) Hat ein Vertriebspartner von TIME for kids Informationstechnologien GmbH bei einer Bestellung mitgewirkt, erkennt TIME for kids Informationstechnologien GmbH Einwendungen des Kunden nicht an, die der Kunde aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner herleitet.

2.2 Vertragsdurchführung

2.2.1 Lieferbedingungen und Leistungsumfang

(1) Wenn die TIME for kids Informationstechnologien GmbH Produkte und Dienstleistungen für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Erziehungsberechtigte zu Hause in den Familien liefert, muss der Käufer bei der Bestellung, spätestens aber auf Anfrage, die ladungsfähigen Anschriften der Nutzer mitteilen. Dies gilt insbesondere für Schulträger, Medienzentren, kommunale Rechenzentren und Wirtschaftsunternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für vorgenannte Adressaten in Verkehr setzen.

(2) TIME for kids Informationstechnologien GmbH behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Liefermöglichkeit besteht. Keine Liefermöglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. TIME for kids Informationstechnologien GmbH hat den Rücktritt vom Vertrag und den Rücktrittsgrund dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

(3) Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen TIME for kids Informationstechnologien GmbH und dem Kunden getroffen.

(4) Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhalts verlängern die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.

(5) Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt außerdem ein bei a) Vorliegen von außerhalb des Willens von TIME for kids Informationstechnologien GmbH liegender unvorhergesehener Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, oder b) Verzögerungen oder Ausfälle bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an TIME for kids Informationstechnologien GmbH, c) Streik bzw. Aussperrung bei TIME for kids Informationstechnologien GmbH. In den Fällen a) bis c) bleibt es dem Kunden unbenommen, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung und im Falle ihres fruchtlosen Ablaufs vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, TIME for kids Informationstechnologien GmbH trifft eine Pflichtverletzung.

(6) Die Regelungen in (5) a) bis c) gelten entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von TIME for kids Informationstechnologien GmbH eintreten.

(7) Ist das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von TIME for kids Informationstechnologien GmbH verschuldet, ist TIME for kids Informationstechnologien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen
TIME for kids Informationstechnologien GmbH zu.

(8) Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist TIME for kids Informationstechnologien GmbH von der Pflicht zur Leistung befreit. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei der Überschreitung des Kreditlimit gegen Barzahlung Ware zu beziehen.

(9) TIME for kids Informationstechnologien GmbH kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck allenfalls unerheblich eingeschränkt wird. Eine Benutzerdokumentation, z. B. bei Software, gilt als Beschreibung der von TIME for kids Informationstechnologien GmbH zu erbringenden Leistung; Abweichungen oder Änderungen behält sich TIME for kids Informationstechnologien GmbH vor.


2.2.2 Eigentumsvorbehalt

(1) TIME for kids Informationstechnologien GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor bis sämtliche Ansprüche, die TIME for kids Informationstechnologien GmbH gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind.

(2) Ist der Kunde selbst Händler gilt folgende, die vorherige Klausel ergänzende Regelung: Der Kunde ist berechtigt, die von TIME for kids Informationstechnologien GmbH unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit TIME for kids Informationstechnologien GmbH tritt der Kunde seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Sachen an TIME for kids Informationstechnologien GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung gegen seinen Abnehmer selbst einzuziehen.
TIME for kids Informationstechnologien GmbH behält sich das Recht vor, dem Käufer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers, die an ihn veräußerten Waren, damit TIME for kids Informationstechnologien GmbH dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von TIME for kids Informationstechnologien GmbH sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, TIME for kids Informationstechnologien GmbH unverzüglich telefonisch und unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, TIME for kids Informationstechnologien GmbH den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass TIME for kids Informationstechnologien GmbH in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren.


2.2.3 Zahlungspflicht des Kunden

(1) Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abrede getroffen. Für die Höhe der Kosten sind die im Zeitpunkt des Leistungsauftrags gültigen Preislisten von TIME for kids Informationstechnologien GmbH maßgeblich. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die TIME for kids Informationstechnologien GmbH anbietet und die der Kunde in Anspruch nehmen möchte (z. B. Installation, Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) sind gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Höhe der Stundensätze, Reise- und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von TIME for kids Informationstechnologien GmbH.

(2) Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt der Kunde, wenn die Lieferungen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als fünf Monate nach Vertragsabschluß erfolgen. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als fünf Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Liegen diese zeitlichen Voraussetzungen nicht vor, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag rückgängig zu machen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Willenserklärung des Kunden bei TIME for kids Informationstechnologien GmbH. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden das vorgenannte Rücktrittsrecht nicht zu.


2.2.4 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten und Pflichten

(1) Der Kunde kann gegenüber TIME for kids Informationstechnologien GmbH mit einer Forderung nur aufrechnen oder diese nur abtreten, wenn sie von TIME for kids Informationstechnologien GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit
TIME for kids Informationstechnologien GmbH beruht, nicht geltend machen.

(3) TIME for kids Informationstechnologien GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. TIME for kids Informationstechnologien GmbH zeigt die Übertragung von Pflichten dem Kunden an. Der Kunde ist berechtigt, sich binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Übertragungsanzeige, vom Vertrag zu lösen. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Eingang der Willenserklärung bei TIME for kids Informationstechnologien GmbH. Bei einem Rechtsgeschäft, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, steht dem Kunden ein Recht, sich wegen der Übertragung von Pflichten vom Vertrag zu lösen, nicht zu; in diesem Fall ist eine Übertragung von Pflichten auf einen Dritten auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam, wenn hierfür seitens TIME for kids Informationstechnologien GmbH ein berechtigtes Interesse besteht, TIME for kids Informationstechnologien GmbH die berechtigten Interessen dem Kunden mitgeteilt hat und die Interessen des Kunden durch eine Pflichtenübertragung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Liegen diese drei Voraussetzungen nicht vor, kann sich der Kunde entsprechend der in (3) Satz 2 und 3 festgelegten Regelung vom Vertrag lösen.
 

2.2.5 Übergang der Sachgefahr

(1) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat, auch im Fall einer frachtfreien Lieferung, und wenn der Kunde eine Versendung der Ware ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch die Angabe einer Lieferanschrift, gewünscht hat. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wobei TIME for kids Informationstechnologien GmbH berechtigt aber nicht verpflichtet ist, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
 

2.3 Pflichtverletzungen

2.3.1 Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht

(1) Befindet sich ein Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug und wird er unter Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt, erfolgt dies immer unter Aufrechterhaltung des Vertrages.

(2) TIME for kids Informationstechnologien GmbH kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät.
TIME for kids Informationstechnologien GmbH muss dem Kunden diese Maßnahme zuvor angekündigt und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben. TIME for kids Informationstechnologien GmbH wird dem Kunden binnen eines Monats nach der Rücknahme erklären, welche Rechte TIME for kids Informationstechnologien GmbH im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Kunden geltend machen wird. Diese Monatsfrist beginnt erst, wenn TIME for kids Informationstechnologien GmbH alle gelieferten Sachen in deren Gesamtheit vom Kunden zurückerhalten hat.

(3) TIME for kids Informationstechnologien GmbH kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann TIME for kids Informationstechnologien GmbH Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. Teillieferung verlangen, auch wenn im Vertrag für TIME for kids Informationstechnologien GmbH eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde. TIME for kids Informationstechnologien GmbH ist zusätzlich berechtigt, für noch nicht fällige Forderungen die Gestellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde die verlangten Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichender Höhe, kann TIME for kids Informationstechnologien GmbH ihrerseits die Leistung zurückhalten und die sich aus der Pflichtverletzung des Kunden ergebenden Ansprüche geltend machen.


2.3.2 Verzug des Kunden mit der Annahme der Leistung

(1) Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist
TIME for kids Informationstechnologien GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweit zu verfügen. In diesem Fall wird TIME for kids Informationstechnologien GmbH den Kunden binnen einer angemessen verlängerten Frist ersatzweise beliefern. Für TIME for kids Informationstechnologien GmbH besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzlieferung, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. Unter diesen Umständen erlischt der Ersatzlieferungsanspruch des Kunden, nachdem TIME for kids Informationstechnologien GmbH dem Kunden die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung angezeigt hat, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit einer von TIME for kids Informationstechnologien GmbH angebotenen alternativen Liefermöglichkeit einverstanden.

(2) Nimmt der Kunde bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die von TIME for kids Informationstechnologien GmbH angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann TIME for kids Informationstechnologien GmbH, ohne einen Nachweis, 20 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen.
TIME for kids Informationstechnologien GmbH bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass TIME for kids Informationstechnologien GmbH nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(3) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, ist TIME for kids Informationstechnologien GmbH bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechtigt, dem Kunden die durch eine Lagerung entstehenden Kosten, mindestens 0,017 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Tag, in Rechnung zu stellen. Dieser Anspruch steht TIME for kids Informationstechnologien GmbH ab dem ersten Monat nach Anzeige seiner Versandbereitschaft zu.


2.3.3 Gewährleistungspflichten TIME for kids Informationstechnologien GmbH/Untersuchungspflichten des Kunden

(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen.

(2) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beginnen die Gewährleistungsfristen im Fall einer Versendung der Waren spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sachen zu laufen.

(3) Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre und für gebrauchte Sachen ein Jahr, es sei denn, dass TIME for kids Informationstechnologien GmbH einen Mangel der gelieferten Sache arglistig verschwiegen hat. Unberührt hiervon bleibt der unter nachfolgender Ziffer (10) geregelte Gewährleistungsausschluss.

(4) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr, für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass TIME for kids Informationstechnologien GmbH in diesen Fällen den Mangel arglistig verschwiegen hat. Unberührt von der vorstehenden Festlegung der Gewährleistungsfristen bleiben die unter den nachfolgenden Ziffern (5) [Gewährleistungsausschluss im Fall des Ablaufs der Rügefrist bei verspäteter Mängelanzeige] und (10) [Gewährleistungsausschluss bei Mängeln die TIME for kids Informationstechnologien GmbH nicht zu vertreten hat und die aus der Sphäre des Kunden stammen; Bezug von Software direkt vom Hersteller, insbesondere durch Download] geregelten Gewährleistungsausschlüsse und ihre Gegenausnahmen.

(5) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige Mängel, zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtlich in diesem Sinne sind Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen. Mängel (Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel) hat der Kunde TIME for kids Informationstechnologien GmbH innerhalb von fünf Arbeitstagen (Arbeitstage sind Montag bis Freitag) nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mitteilung an TIME for kids Informationstechnologien GmbH.

(6) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, leistet TIME for kids Informationstechnologien GmbH zunächst nach seiner Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). TIME for kids Informationstechnologien GmbH steht zur Ausübung seines diesbezüglichen Wahlrechts eine Überlegungsfrist von mindestens 48 Stunden, bezogen auf zwei Arbeitstage (Arbeitstage sind Montag bis Freitag), gerechnet ab dem Eingang der Mitteilung des Kunden bei TIME for kids Informationstechnologien GmbH, zu. Der Kunde hat maximal drei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten (Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen.

(7) Wählt bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des gerügten Mangels gegen TIME for kids Informationstechnologien GmbH zu.

(8) Der Kunde hat TIME for kids Informationstechnologien GmbH bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.

(9) Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die TIME for kids Informationstechnologien GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an TIME for kids Informationstechnologien GmbH nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller oder anderen Dritten (bspw. Standardsoftware durch Online-Download via Internet), so haftet TIME for kids Informationstechnologien GmbH nicht für daraus entstehende Fehler und Mängel. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ein Fehler oder Mangel nicht auf einem bei dem Softwarehersteller oder bei dem anderen Dritten bezogenen Update oder Upgrade beruht. Die zugunsten eines Verbrauchers geltende Vermutungsregelung des § 476 BGB bleibt unberührt.

(10) Der Kunde soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, TIME for kids Informationstechnologien GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information melden. Auf Wunsch von TIME for kids Informationstechnologien GmbH soll die Meldung in beiderseitigem Interesse schriftlich erfolgen. Bei PCs einschließlich Software findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von TIME for kids Informationstechnologien GmbH statt. Der Kunde wird den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern. Bei Software übersendet TIME for kids Informationstechnologien GmbH dem Kunden eine Korrekturmaßnahme zum Überspielen. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde für die Dauer der Gewährleistungsfrist alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten; dies gilt auch für Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen.

(11) Ist TIME for kids Informationstechnologien GmbH aufgrund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, kann TIME for kids Informationstechnologien GmbH vom Kunden die Vergütung seines damit verbundenen Aufwandes verlangen.

(12) Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.


2.3.4 Beschränkung von Schadenersatzansprüchen wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bzw. Datenverlust

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Schadenersatzhaftung von
TIME for kids Informationstechnologien GmbH auf den, nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.

(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Schadenersatzhaftung von TIME for kids Informationstechnologien GmbH ausgeschlossen.

(3) Soweit die Haftung TIME for kids Informationstechnologien GmbH gegenüber beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern (1) bis (3) gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen TIME for kids Informationstechnologien GmbH für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen, wenn bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden der Schaden nicht eingetreten wäre.

2.4 Zusätzliche Bedingungen für das Rechtsverhältnis zu Händlern

Ist der Kunde von TIME for kids Informationstechnologien GmbH selbst Händler, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

(1) Bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs zwischen dem Händler und einem Käufer ist
TIME for kids Informationstechnologien GmbH im Verhältnis zum Händler berechtigt aber nicht verpflichtet, Mängelansprüche des Verbrauchers im Zusammenhang mit von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gelieferten Waren selbst zu befriedigen. Der Händler nimmt die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegen und informiert TIME for kids Informationstechnologien GmbH. TIME for kids Informationstechnologien GmbH lässt die Sache auf eigene Kosten beim Händler abholen. TIME for kids Informationstechnologien GmbH liefert die Sache nach seiner Wahl entweder in mangelfreiem Zustand zurück oder eine mangelfreie Sache an den Händler aus, der die Sache wiederum dem Verbrauer aushändigt. Dadurch entstehende Aufwendungen des Händlers (§ 478 Abs. 2 BGB) werden ihm von TIME for kids Informationstechnologien GmbH im Einzelfall mit pauschal 15,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer gegen Rechnungslegung erstattet. Weitergehende Aufwendungsersatzansprüche des Händlers sind ausgeschlossen.

(2) Der Händler darf öffentliche Äußerungen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB über Produkte, die Gegenstand einer Liefervereinbarung zwischen dem Händler und TIME for kids Informationstechnologien GmbH sind, nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit TIME for kids Informationstechnologien GmbH oder nach Maßgabe der eigenen Angaben von TIME for kids Informationstechnologien GmbH zu diesen Produkten abgeben. Verbreitet der Händler öffentliche Äußerungen ohne Beachtung dieser Voraussetzungen, stellen im Verhältnis von TIME for kids Informationstechnologien GmbH zum Händler eventuelle Abweichungen der tatsächlichen Produktbeschaffenheit von den öffentlichen Äußerungen keinen Mangel des Produktes dar.

2.5. Rücknahmepflicht

2.5.1 Freistellungsklausel

TIME for kids Informationstechnologien GmbH wird durch den Kunden von seiner Rücknahmepflicht gemäß. § 10 Abs. 2 ElektroG freigestellt. Dies gilt auch für damit in Zusammenhang stehende Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

2.5.2 Regelung bzgl. des Streckengeschäftes

Gibt der Kunde von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gelieferte Ware an Dritte weiter, so ist es seine Pflicht, den Dritten zur ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß den gesetzlichen Pflichten nach Beendigung der Nutzung auf Kosten des Dritten zu verpflichten. Sollte eine erneute Weitergabe erfolgen, so muss dem Abnehmer die entsprechende Weiterverpflichtung auferlegt werden. Sollten Dritte, an die von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gelieferte Ware weitergegeben wurde, durch Unterlassen des Kunden nicht zur vertraglichen Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung verpflichtet worden sein, so besteht die Verpflichtung des Kunden, die von TIME for kids Informationstechnologien GmbH gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde ist zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Weiterverpflichtung verpflichtet. Er muss TIME for kids Informationstechnologien GmbH die Weiterverpflichtung jederzeit nachweisen können.

2.5.3 Hemmung der gesetzlichen Verjährung

Der Anspruch der TIME for kids Informationstechnologien GmbH auf Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren endgültiger Nutzungsbeendigung des Gerätes. Erst mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung durch den Kunden bei TIME for kids Informationstechnologien GmbH bzgl. der Nutzungsbeendigung beginnt die zweijährige Ablaufhemmung zu laufen.

2.6 Rahmenbedingungen (Deutsches Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Ausfuhr von DV-Anlagen)

(1) Ein zwischen dem Kunden und TIME for kids Informationstechnologien GmbH geschlossener Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) und des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) wird ausgeschlossen, sofern TIME for kids Informationstechnologien GmbH als Lieferant oder Dienstleister auftritt.

(2) Die Vertragssprache ist deutsch.

(3) Ist der Kunde Unternehmer bzw. Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Berlin. TIME for kids Informationstechnologien GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(4) Als Gerichtsstand gilt darüber hinaus auch Berlin, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung TIME for kids Informationstechnologien GmbH nicht bekannt ist. TIME for kids Informationstechnologien GmbH ist auch berechtigt, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden zu klagen.

(5) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von TIME for kids Informationstechnologien GmbH sowie der Zahlungsort für Zahlungen des Kunden Berlin.

(6) Die Ausfuhr von Datenverarbeitungsanlagen unterliegt gesonderten Ausfuhrkontrollbestimmungen. Die Ausfuhr bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen.

2.7 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben oder was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand: September 2019